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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Auftraggeber der Prime Consult ... for your business GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Auftraggeber gegenüber Prime Consult ... for your business GmbH (im folgenden: Prime Consult) erteilten Aufträge, unabhängig davon ob sie schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erteilt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der Prime Consult und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen der von Prime Consult vermittelten Verträge. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermittelten Leistungserbringer, mit denen der jeweilige Vertrag zustande kommt, wird insoweit verwiesen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers wird Prime Consult dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung stellen.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen diesem gegenüber vorbehaltlos erbringen.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge unseres Auftraggebers.
§ 2 Vermittlungsauftrag
(1) Prime Consult wird für den Auftraggeber ausschließlich als Vermittler tätig, so dass im Falle einer Buchung – also bei erfolgreicher Vermittlung – der betreffende Vertrag (Hauptvertrag) ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungserbringer (z.B. Hotelunternehmen, Fluggesellschaft, Mietwagenunternehmen, Eventveranstalter ...) zustande kommt.
Prime Consult gibt im Rahmen des vom Auftraggeber erteilten Auftrags daher gegenüber den Leistungserbringern nur Erklärungen im Namen des Auftraggebers, nicht aber im eigenen Namen ab.
(2) Der Auftraggeber kann Prime Consult den Vermittlungsauftrag schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erteilen.
§ 3 Vertrag mit Leistungserbringer (Hauptvertrag)
(1) Nachdem der Auftraggeber Prime Consult mit der Vermittlung beauftragt hat, besorgt Prime Consult ein Angebot des Leistungserbringers zum Abschluss des Hauptvertrags. Dieses Angebot des Leistungserbringers leitet Prime Consult nach überprüfung an den Auftraggeber weiter. Ist der Auftraggeber mit diesem Angebot des Leistungserbringers einverstanden, teilt er dies Prime Consult schriftlich, per Fax oder E-Mail mit, wonach dann Prime Consult den Leistungserbringer auffordert, ihr den vom Leistungserbringer unterschriebenen Hauptvertrag, der mit dem Auftraggeber geschlossen werden soll, zuzusenden. Nach überprüfung durch Prime Consult leitet diese dann den Hauptvertrag an den Auftraggeber weiter. Nach Unterzeichnung des Hauptvertrags durch den Auftraggeber sendet dieser den Hauptvertrag an Prime Consult, die dann diesen an den Leistungserbringer weiterleitet. Der Hauptvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn der Leistungserbringer den von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Hauptvertrag erhalten hat.
(2) Stornierungsregelungen bezüglich des Hauptvertrags sind - soweit vorhanden - im Hauptvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungserbringer, die jederzeit bei Prime Consult angefordert werden können, enthalten. änderungen und Stornierungen bezüglich der Inhalte der Leistungen der Leistungserbringer müssen ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder Fax und innerhalb der Geschäftszeiten der Prime Consult (Mo.-Fr. von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Tel. +49(0)791 8565-940, Fax +49(0)791 8565-9420, E-Mail info@prime-consult.de) vorgenommen werden und bedürfen der schriftlichen Gegenbestätigung durch die Leistungserbringer. Stornierungen, die nicht unter dem dafür vorgesehenen Kontakt getätigt werden, sind unwirksam.
(3) Bei allen Vermittlungsaufträgen werden von Prime Consult die Preise mit den Leistungserbringern individuell verhandelt.
(4) Die sich aus dem Hauptvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer ergebenden Rechnungen erhält der Auftraggeber direkt vom Leistungserbringer, der vorher Abschriften der Rechnungen zur Prüfung (Abgleich mit dem Hauptvertrag) an Prime Consult faxt.
§ 4 Entgelt
Prime Consult verlangt von ihrem Auftraggeber für ihre Vermittlungsleistungen grundsätzlich kein Entgelt.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Eine Haftung der Prime Consult für Verpflichtungen des Leistungserbringers aus dem von Prime Consult vermittelten Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Leistungserbringer (Hauptvertrag) ist ausgeschlossen.
(2) Prime Consult haftet gegenüber dem Auftraggeber insbesondere in keinem Fall für vom Leistungserbringer oder von Prime Consult vorgenommene Hotelklassifizierungen nach Sternen. Solche Hotelklassifizierungen geben lediglich einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard. Die im Rahmen des Vermittlungsauftrags vorgenommene Hotelklassifizierung durch Prime Consult beruht auf einer Selbsteinschätzung des Hotels und vielleicht zusätzlich auf einer Einschätzung durch Prime Consult. Auch alle zusätzlichen Hotel-Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben der Hotels (Leistungserbringers), für die Prime Consult nicht haftet.
§ 6 Datenschutz
(1) Die vom Auftraggeber an Prime Consult übermittelten Daten werden durch Prime Consult elektronisch erfasst und verarbeitet und nur in dem Umfang an Dritte weiter-gegeben, soweit dies für die Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von Prime Consult eingehalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragsinhalt vor dem Leistungserbringer und der öffentlichkeit geheimgehalten wird, ist zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber dies rechtzeitig gegenüber Prime Consult mitteilt.
(3) Sämtliche Daten, die der Auftraggeber von Prime Consult erhält, darf der Auftraggeber zu anderen als dem sich aus dem Auftrag und dem vermittelten Vertrag ergebenden Zwecken nur verwenden, soweit er hierzu zuvor eine ausdrückliche Erlaubnis von Prime Consult erhalten hat. Entsprechendes gilt auch für sämtliche Unterlagen (wie z.B. Angebotsdokumente, Präsentationen, Fotos, ........), die der Auftraggeber von Prime Consult erhalten hat.
§ 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Prime Consult – nämlich Michelfeld – Gerichtsstand.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Michelfeld.
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