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Allgemeine Vermittlungsbedingungen für Auftraggeber
  • Allgemeine Vermittlungsbedingungen für Auftraggeber

Allgemeine Vermittlungsbedingungen für Auftraggeber

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für alle vom Auftraggeber gegenüber der Prime Consult ... for your business GmbH (im Folgenden: Prime Consult) erteilten Vermittlungsaufträge, unabhängig davon, ob sie schriftlich, per Fax, per E­-Mail, telefonisch oder mündlich erteilt werden.
    Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der Prime Consult und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen der von der Prime Consult vermittelten Verträge.
    Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des vermittelten Leistungserbringers (Anbieter) werden dem Auftraggeber von der Prime Consult auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
  2. Unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Vermittlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Vermittlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen diesem gegenüber vorbehaltlos erbringen.
  3. Unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
  4. Unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge unseres Auftraggebers.

 

§ 2 Vermittlungsauftrag

  1. Die Prime Consult wird für den Auftraggeber ausschließlich als Vermittler tätig, so dass im Falle einer Buchung – also bei erfolgreicher Vermittlung – der betreffende Vertrag (Hauptvertrag) ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungserbringer (z. B. Hotels, Bands, Locations, Mietwagenunternehmen, Eventveranstalter, Vermieter ...) zustande kommt.
    Die Prime Consult gibt im Rahmen des vom Auftraggeber erteilten Auftrags daher gegenüber den Leistungserbringern nur Erklärungen im Namen des Auftraggebers, nicht aber im eigenen Namen ab.
    Mit der Annahme eines Vermittlungsauftrags verpflichtet sich die Prime Consult, sich um die Herbeiführung des vom Auftraggeber gewünschten Hauptvertrags zu bemühen. Die Prime Consult schuldet jedoch nicht die Herbeiführung des Erfolgs ihrer Vermittlungsleistungen (Abschluss des Hauptvertrags). Die Prime Consult haftet daher auch nicht für ein Ausbleiben des Erfolgs ihrer Vermittlungsleistungen unabhängig davon, aus welchen Gründen der vom Auftraggeber gewünschte Hauptvertrag nicht zustande kommt.
  2. Der Auftraggeber kann der Prime Consult den Vermittlungsauftrag schriftlich, per Fax, per E­-Mail, telefonisch oder mündlich erteilen. Die Prime Consult ist in ihrer Entscheidung, einen ihr erteilten Vermittlungsauftrag anzunehmen, frei. Die Annahme des Vermittlungsauftrags durch die Prime Consult erfolgt ebenfalls schriftlich, per Fax, per E­-Mail, telefonisch oder mündlich oder aber stillschweigend durch entsprechendes konkludentes Verhalten von der Prime Consult.
  3. Sowohl der Auftraggeber als auch die Prime Consult sind berechtigt, den Vermittlungsauftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu kündigen.

 

§ 3 Vertrag mit Leistungserbringer (Hauptvertrag)

  1. Nachdem der Auftraggeber die Prime Consult mit der Vermittlung beauftragt hat, besorgt die Prime Consult ein verbindliches Angebot des Leistungserbringers zum Abschluss des Hauptvertrags. Dieses Angebot des Leistungserbringers leitet die Prime Consult nach Überprüfung an den Auftraggeber weiter. Ist der Auftraggeber mit diesem Angebot des Leistungserbringers einverstanden, wird es vom Auftraggeber unterschrieben. Nach Unterzeichnung des verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber sendet dieser das unterschriebene Angebot an die Prime Consult, die dieses dann an den Leistungserbringer weiterleitet. Der Hauptvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn der Leistungserbringer das von beiden Vertragsparteien unterschriebene Angebot erhalten hat.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Prime Consult bis spätestens 1 Tag vor Ablauf der dem Auftraggeber mitgeteilten Annahmefrist zu erklären, ob er das ihm unterbreitete Angebot zum Abschluss des Hauptvertrags mit dem Leistungserbringer annimmt. Bei Nichteinhaltung der im vorstehenden Satz vereinbarten Verpflichtung des Auftraggebers trägt das Risiko, dass der Hauptvertrag nicht mehr wirksam abgeschlossen werden kann, ausschließlich der Auftraggeber. Eine Haftung der Prime Consult ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Stornierungsregelungen bezüglich des Hauptvertrags sind ­im Hauptvertrag enthalten. Änderungen und Stornierungen bezüglich der Inhalte der Leistungen der Leistungserbringer müssen ausschließlich schriftlich, per E­-Mail oder Fax und innerhalb der Geschäftszeiten der Prime Consult (Mo.­ – Fr. von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr, Tel. +49 (0)791 8565­940, Fax +49 (0)791 8565­9420, E­-Mail info@prime­-consult.de) vorgenommen werden, andernfalls sind sie unwirksam.
  4. Bei allen Vermittlungsaufträgen werden von der Prime Consult die Preise mit den Leistungserbringern individuell verhandelt.
  5. Die sich aus dem Hauptvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer ergebenden Rechnungen erhält der Auftraggeber direkt vom Leistungserbringer, der vorher Abschriften der Rechnungen an die Prime Consult übermittelt.

 

§ 4 Entgelt

  1. Die Prime Consult verlangt von ihrem Auftraggeber für ihre Vermittlungsleistungen grundsätzlich kein Entgelt. Damit diese unentgeltliche Dienstleistung aufrechterhalten werden kann, behält sich die Prime Consult vor, in Ausnahmefällen vor Annahme des Auftrags durch die Prime Consult mit dem Auftraggeber eine individuelle Vereinbarung über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts zu schließen.
  2. Auch für den Fall, dass der Auftraggeber wünscht, dass die Prime Consult im Rahmen der Vermittlungsbemühungen eine Besichtigung vor Ort vornimmt, behält sich die Prime Consult vor, vor Annahme des Auftrags mit dem Auftraggeber eine individuelle Vereinbarung über die Erstattung der hiermit verbundenen Mehrkosten zu schließen.

 

§ 5 Haftungsausschluss

  1. Eine Haftung der Prime Consult für Verpflichtungen des Leistungserbringers aus dem von der Prime Consult vermittelten Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Leistungserbringer (Hauptvertrag) ist ausgeschlossen.
  2. Die Prime Consult haftet gegenüber dem Auftraggeber insbesondere in keinem Fall für vom Leistungserbringer oder von der Prime Consult vorgenommene Hotelklassifizierungen nach Sternen. Solche Hotelklassifizierungen geben lediglich einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel­standard. Die im Rahmen des Vermittlungsauftrags vorgenommene Hotelklassifizierung durch die Prime Consult beruht auf einer Selbsteinschätzung des Hotels und vielleicht zusätzlich auf einer Einschätzung durch die Prime Consult. Auch alle zusätzlichen Hotelinformationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben der Hotels (Leistungserbringer), für die die Prime Consult nicht haftet.

 

§ 6 Datenschutz/Geheimhaltung

  1. Die vom Auftraggeber an die Prime Consult übermittelten Daten werden durch die Prime Consult elektronisch erfasst und verarbeitet und nur in dem Umfang an Dritte weiter­gegeben, soweit dies für die Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Prime Consult eingehalten. Im übrigen gilt die auf der Homepage veröffentlichte DATENSCHUTZERKLÄRUNG NACH DER DSGVO (http://www.primeconsult.de/zusatzinformationen/datenschutz/), die die Prime Consult auf Verlangen des Auftraggebers diesem auch schriftlich oder per E-Mail zukommen lässt.
  2. Soweit der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragsinhalt vor dem Leistungserbringer und der Öffentlichkeit geheim gehalten wird, ist zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber dies rechtzeitig gegenüber der Prime Consult mitteilt.
  3. Sämtliche Daten, die der Auftraggeber von der Prime Consult erhält, darf der Auftraggeber zu anderen als dem sich aus dem Auftrag und dem vermittelten Vertrag ergebenden Zwecken nur verwenden, soweit er hierzu zuvor eine ausdrückliche Erlaubnis von der Prime Consult erhalten hat. Entsprechendes gilt auch für sämtliche Unterlagen (wie z. B. Angebotsdokumente, Präsentationen, Fotos, ...), die der Auftraggeber von der Prime Consult erhalten hat.

 

§ 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Prime Consult – nämlich Michelfeld – Gerichtsstand.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Michelfeld.
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